Entwicklungsplan für den Flughafen Genf

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Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gab den Startschuss für die Ausarbeitung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der (SIL) für den Genf. Dabei geht es einerseits darum, den Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens Genf bis ins Jahr 2030 abzustecken und andererseits die Anpassung dieser Vorhaben mit dem kantonalen Richtplan zu gewährleisten.

Die Ausarbeitung des Objektblatts wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit findet zu Koordinationszwecken ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bundesamt und den Genfer Behörden sowie den Verantwortlichen des Flughafens Genf statt.

Festlegung der -Rahmenbedingungen

Der Sachplan Infrastruktur der (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Bereits im Jahr 2000 definierte der Bundesrat die allgemeinen Ziele des SIL. Dabei wurden die strategische Ausrichtung festgelegt und die nationale Bedeutung des Flughafens Genf bekräftigt.

Konkret legt das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf namentlich folgende Parameter verbindlich fest: die betrieblichen Rahmenbedingungen, den Flugplatzperimeter, die baulichen Anlagen, den Lärmkataster, das Gebiet mit Hindernisbegrenzung sowie die Massnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz. Das SIL-Objektblatt muss vom Bundesrat genehmigt werden.

Das BAZL leitete in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Flughafens Genf den Koordinationsprozess ein, der zur Ausarbeitung des SIL-Objektblatts für den Genfer Flughafen erforderlich ist. Die aus Vertretern des Bundes, des Kantons Genf und des Flughafens zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Projekte für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flughafens Genf unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die Umwelt unter die Lupe zu nehmen.

Kantonaler Handlungsspielraum und Intervention

Damit soll gewährleistet werden, dass der Flughafen seine Aufgabe im Dienst der nationalen Interessen ohne Abstriche bei der Sicherheit erfüllen kann. Das SIL-Objektblatt legt ferner den kantonalen Handlungsspielraum im Bereich der Raumplanung fest, und zwar namentlich im Zusammenhang mit dem Lärmschutz.

Die Ausarbeitung des Objektblatts erfordert eine laufende Koordination zwischen den zuständigen Bundesstellen, dem Kanton Genf und dem Flughafen. Da im Kanton Genf mehrere parlamentarische Interventionen zu diesem Thema eingereicht wurden, wird der Kanton die betroffenen Gemeinden regelmässig über die Fortschritte des Projekts informieren. Der Prozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen.