Bei einem Treffen in Saarbrücken am Freitag haben Saarlands Innenministner Klaus Bouillon und Generalleutnant Eberhard Zorn als Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gemeinsame Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms über dem Saarland vorgestellt. Laut Minister Bouillon konstruktiven Gesprächen konnten danach konkrete Möglichkeiten zur Verringerung des Fluglärms präsentiert werden. Dabei ging es um den geplanten Militärischen Übungsluftraum EUC 22 sowie die Bedingungen für Übungsflüge der Bundeswehr in TRA LAUTER. Bei einem Treffen in Saarbrücken am Freitag haben Saarlands Innenministner Klaus Bouillon und Generalleutnant Eberhard Zorn als Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gemeinsame Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms über dem Saarland vorgestellt. Laut Minister Bouillon konstruktiven Gesprächen konnten danach konkrete Möglichkeiten zur Verringerung des Fluglärms präsentiert werden. Dabei ging es um den geplanten Militärischen Übungsluftraum EUC 22 sowie die Bedingungen für Übungsflüge der Bundeswehr in TRA LAUTER.
„Das zeigt, dass wir zusammen mit dem BMVg zukunftsweisend für unsere Region eine gemeinsame Linie verfolgen. Im Interesse der saarländischen Bürgerinnen und Bürger.“ Zudem bestätigte der Innenminister, dass, wie in der vergangenen Woche bereits bekannt gegeben wurde, der grenzüberschreitende französisch-deutsche militärische Übungsluftraum EUC 22, „vom Tisch“ sei. Die entsprechende Umsetzung ist wegen Ablehnung der Franzosen gescheitert und es sei nicht damit zu rechnen, dass das Thema in naher Zukunft nochmals auf die Tagesordnung kommt
Zu den viel diskutierten Veränderungen im grenzüberschreitenden Luftraum über dem Übungsgebiet POLYGONE sagte der Minister, dass dieses Übungsgebiet in seiner Fläche unverändert weiter bestehen bleibt. Der französische Anteil der POLYGONE ist nicht geschlossen. „Die in der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken einer Zunahme des Fluglärms auf der deutschen Seite sind daher unbegründet“, erklärt der Minister.
Die Ergebnisse zur Fluglärm-Reduktion
1. Stichprobenartige Überprüfung des Flugbetriebes
Das BMVg wird mehrmals im Jahr, unter Nutzung der mobilen Komponenten der Zentralen Flugüberwachung, die stichprobenartige Überprüfung des Flugbetriebes vor Ort umzusetzen und durch Öffentlichkeitsinformation begleiten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden dem Ministerium für Inneres und Sport für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die Überprüfungen erfolgen unangekündigt und sollen nach Rücksprache mit dem Innenministerium insbesondere in den Bereichen durchgeführt werden, in denen ein besonders hohes Beschwerdeaufkommen zu verzeichnen ist.
Bei der Überprüfung wird neben der Flughöhe auch die Geschwindigkeit überprüft und die Identifizierung der Flugzeuge ermöglicht. Es handelt sich praktisch um ein modernes Verkehrsüberwachungssystem für Flugzeuge. Dadurch wird eine für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare und transparente Kontrolle sichergestellt. Die weiterhin kontinuierlich oder aufgrund von Beschwerden oder Meldungen stattfindenden internen Kontrollen des BMVg bleiben hiervon selbstverständlich unbenommen.
Innenminister Klaus Bouillon kündigte an, in naher Zukunft selbst an einer solchen Kontrolle teilzunehmen, um sich ein eigenes Bild von den Abläufen und insbesondere auch von den Ergebnissen machen zu können. Dadurch efgebe sich die Möglichkeit, in Echtzeit zu überprüfen, ob sich Piloten über dem Saarland auch tatsächlich an die Vorschriften halten.
2. Verteilung des Flugbetriebes
Die TRA LAUTER (205/305) ist in 4 Quadranten (A, B, C, D) aufgeteilt. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Quadranten A und D, unter denen das Saarland liegt, im Vergleich zu den Quadranten B und C (Rheinland-Pfalz) stärker belastet sind. Das BMVg hat zugesichert dafür zu sorgen, dass in Zukunft eine gleichmäßige Verteilung des Flugbetriebes auf alle 4 Quadranten erfolgt.
3. Fallweise Anhebung der Untergrenze der TRA LAUTER
Die zulässige niedrigste Flughöhe für Übungsflüge innerhalb der TRA LAUTER liegt bei ca. 3.000 Metern. Da diese Höhe jedoch nicht für alle Übungsflüge notwendig ist, hat das BMVg nach entsprechender Prüfung zugesagt, eine Anweisung zu treffen, dass die Untergrenze der Flughöhe fallweise auf 4.000 – 5.000 Meter zu erhöhen ist, wenn dazu bei einem Übungsflug keine besonderen organisatorischen oder übungstaktischen Gründe entgegenstehen. Die hierdurch erreichte Durchführung von Übungsflügen in größerer Höhe soll somit auch zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen.
Generalleutnant Eberhard Zorn verkündete: „Desweiteren setzt das BMVg die bereits laufende Prüfung weiterer Möglichkeiten, die zu einer Entlastung des militärischen Fluglärms über dem Saarland führen können, fort.“ Zorn: „Wir werden im Interesse der Menschen im Saarland und in Rheinland-Pfalz ‚am Ball‘ bleiben. Bei allen Maßnahmen werden wir darauf achten, die Belange der Bevölkerung mit der Notwendigkeit zur Durchführung von militärischen Übungsflügen in Einklang zu bringen. Wir werden weitere Optionen prüfen – müssen dabei aber darauf achten, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht zu beeinträchtigen.“