Flughafen BER versendet Anspruchsermittlungen zum Schallschutz

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Die Flughafengesellschaft hat die Anspruchsermittlungen für den Schallschutz im Bereich der südlichen Start- und Landebahn (SLB) des BER versendet. Die Eigentümer können somit die erforderlichen Baumaßnahmen beauftragen oder erhalten eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes.

Flughafenchef Hartmut Mehdorn sagte, für die Anwohner im Bereich der Südbahn gebe es Anspruchsermittlungen, mit dem Einbau von Schallschutzmaßnahmen könne sofort begonnen werden. Die Flughafengesellschaft hat für rund 3.000 Haushalte Anspruchsermittlungen versendet. Insgesamt liegen über 4.000 Anträge im Tagschutzgebiet rund um die Südbahn vor, davon sind jedoch nicht alle bearbeitbar. So beispielsweise wenn Eigentümer der FBB nicht alle benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen oder ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, indem z.B. Termine mit den Gutachtern für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung nicht wahrgenommen bzw. auf einen Termin nach September 2014 verschoben werden.

Die FBB weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümer damit keine Ansprüche verlieren, eine Bearbeitung durch die FBB bis Ende September jedoch nicht möglich war. Sobald die Bearbeitung möglich ist, wird diese wieder aufgenommen und schnellstmöglich zum Abschluss gebracht.

Wichtige Voraussetzung für die Nordbahnsanierung

Die Flughafengesellschaft hat damit eine wichtige Voraussetzung für die 2015 anstehende Nordbahnsanierung geschaffen. Eine entsprechende Dokumentation wird die Flughafengesellschaft gegenüber der Genehmigungsbehörde vorlegen. Der Start der Sanierungsarbeiten sowie die damit verbundene temporäre Nutzung der BER-Südbahn ist mit Beginn der Sommerflugplanperiode Ende März 2015 vorgesehen.

Der Aufsichtsrat hat am 30.06.14 dem Sanierungsvorhaben SLB Nord zugestimmt und die benötigten Finanzmittel bewilligt. Die Beschaffungs- bzw. Vergabeprozesse für die Baumaßnahme sowie die Erfüllung der Auflagen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde , insbesondere Schallschutz, werden aktuell umgesetzt.

Entschädigung sind Sonderfälle

Bei den Anspruchsermittlungen für die Anwohner im Südbahn-Bereich konnte überwiegend die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden. Weniger als ein Fünftel aller Anwohner im Bereich der Südbahn erhält eine Entschädigungszahlung. Dies ist deutlich weniger als nach einer ersten groben Schätzung angenommen. Eine Entschädigung wird immer dann gezahlt, wenn die ermittelten Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen über 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes der zu schützenden Immobilie liegen.

Die Flughafengesellschaft betont weiterhin, dass soviele Eigentümer wie möglich mit baulichen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet werden sollen. Deshalb wirbt die Flughafengesellschaft dafür, dass auch all jene Eigentümer, die eine Entschädigung erhalten, das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen. Die Eigentümer werden dazu von der Flughafengesellschaft individuell beraten.

Info-Veranstaltungen und

restliche Anspruchsgebiete

Um den direkten Kontakt mit den Eigentümern zu suchen, führt die Flughafengesellschaft Informationsveranstaltungen im Bereich der südlichen Start- und Landebahn durch. Erste Veranstaltungen fanden im September für Anwohner aus -Schmöckwitz und Blankenfelde statt. Zahlreiche Eigentümer nutzten die Gelegenheit, um mit Ingenieuren, Vertretern von Fachfirmen, Gutachtern und Mitarbeitern des Schallschutzteams ins Gespräch zu kommen. Dabei konnte eine Vielzahl von individuellen Fragen gestellt und beantwortet werden. Weitere Veranstaltungen sind geplant, hierzu werden jeweils mehrere hundert Eigentümer namentlich eingeladen.

Die Flughafengesellschaft wird nun mit der Bearbeitung der Anträge im restlichen Tagschutzgebiet fortfahren und diese in den kommenden Wochen und Monaten abarbeiten. Parallel dazu läuft kontinuierlich die Bearbeitung der Anträge im reinen Nachtschutzgebiet. Für diesen Bereich wurden bereits mehr als 90 Prozent der Unterlagen an die Eigentümer versendet. Ebenso kontinuierlich läuft die Bearbeitung der geltend gemachte Ansprüche auf Außenwohnbereichsentschädigung sowie für Maßnahmen im Bereich der Besonderen Einrichtungen.

Kontaktdaten zum Schallschutzteam

Alle Anwohner, die Fragen zum Schallschutzprogramm oder zum Stand ihrer Antragsbearbeitung haben, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams am Anwohnertelefon erreichen und auch Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams sind Dienstag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-609173500 zu erreichen. Ausführliche Informationen sind auch im Nachbarschaftsportal der BER-Flughafengesellschaft zu finden.