Flughafen Berlin Brandenburg: Genehmigung für 5. Nachtrag

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Am Donnerstag hat die GmbH (FBB) vom Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald die Genehmigung des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung des BER-Terminals entgegengenommen. Der 5. Nachtrag ist eine wesentliche Voraussetzung für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens . Laut wird der Eröffnungstermin weiter für das Jahr 2017 verfolgt.

Dr. Karsten Mühlenfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der Brandenburg GmbH: „Es ist eine gute Nachricht, dass das Bauordnungsamt uns heute die Genehmigung des 5. Nachtrags übergeben hat. Die gute Zusammenarbeit zwischen Bauordnungsamt, Eisenbahnbundesamt, Deutscher Bahn und Flughafengesellschaft hat sich ausgezahlt. Im nächsten Schritt werden wir jetzt prüfen, was sich aus der Genehmigung ergibt. Die Tatsache, dass die Unterlagen jetzt vorliegen, zeigt uns, dass es richtig ist, das Ziel der Eröffnung des BER Ende 2017 nach wie vor weiter zu verfolgen.“