In der letzten außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafen Bremen GmbH wurde Jürgen Bula durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer der Flughafen Bremen GmbH mit sofortiger Wirkung abberufen. Prokuristin Petra Höfers, Geschäftsbereichsleiterin Personal-/Sozial-/Tarifwesen, wurde mit sofortiger Wirkung zur Interims-Geschäftsführerin bestellt. Der Aufsichtsrat hat in der außerordentlichen Sitzung zudem eine Reihe von Beschlüssen gefasst. So nimmt der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Kenntnis und beschließt, den Aufsichtsratsvorsitzenden zu bitten, Herrn Bula gemäß § 9 Abs. 5 des Anstellungsvertrages von seiner Verpflichtung zur Dienstleistung gegenüber der Flughafen Bremen GmbH mit sofortiger Wirkung freizustellen. Es ist die zweite Abberufung eines Flughafen-Chefs in kurzer Zeit. Vor wenigen Tagen war der Chef des Flughafens Köln/Bonn beurlaubt worden.
Die Gesellschafterversammlung sollte zudem gebeten werden, Herrn Bula gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages als Geschäftsführer der Flughafen Bremen GmbH abzuberufen. Der Aufsichtsrat nimmt am 10. November 2017 den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Kenntnis und beschließt, den Aufsichtsratsvorsitzenden zu bitten, gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Bremen GmbH mit Frau Höfers einen Geschäftsführervertrag als Interimsgeschäftsführerin zu schließen sowie die Gesellschafterversammlung zu bitten, Frau Höfers gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages als Interimsgeschäftsführerin der Flughafen Bremen GmbH zu bestellen. Die 56-jährige Juristin ist seit 2015 im Unternehmen und Mitglied der Geschäftsleitung.
Zügige Übergangslösung an der Spitze
Der Aufsichtsrat beschließt nun die Beauftragung einer Personalberatungsagentur mit der Suche nach einem neuen externen Geschäftsführer oder einer neuen externen Geschäftsführerin für die Flughafen Bremen GmbH. Der Aufsichtsrat bittet den Aufsichtsratsvorsitzenden das Auswahlverfahren gem. Bremischen Beteiligungshandbuch durchzuführen.
Der Aufsichtsrat nimmt den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Sonderprüfung bei der Flughafen Bremen GmbH entsprechend dem mündlichen Berichts des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat bittet den Aufsichtsratsvorsitzenden die Sonderprüfung zu veranlassen.
„Störung“ zwischen Bula und Mitarbeitern
Der Aufsichtsrat nimmt den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung einer Anwaltskanzlei entsprechend des mündlichen Berichts des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat stellt ausgehend von seiner intensiven Beratung fest, dass die Flughafen Bremen GmbH dringend einen personellen und organisatorischen Neuaufstellungsprozess benötigt. Verschiedene Vorfälle am Flughafen hätten gezeigt, dass es schwere Störungen zwischen dem Geschäftsführer und den MitarbeiterInnen gibt und eine verlässliche, aufgabengerechte und kooperative Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
Der Aufsichtsrat stellt dementsprechend fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat insofern erschüttert ist. Gleichzeitig sieht der Aufsichtsrat mit großer Sorge, dass interne Vorgänge und Gerüchte in die Öffentlichkeit lanciert werden.
Keine weiteren Angaben zu Vorfällen
Der Aufsichtsrat vereinbart, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung von jeglichen Stellungnahmen in den Betrieb oder die Öffentlichkeit absehen, um damit weiteren Schaden von der Gesellschaft und ihren Gremien abzuwenden. Der Aufsichtsrats-Vorsitzenden wird ermächtigt, über die Beschlüsse des Aufsichtsrats und des Gesellschafters Auskunft zu geben.
Der Aufsichtsrat will in unveränderter Zusammensetzung an der Zukunft des Flughafen Bremen arbeiten undhat beschlossen, durch die Flughafen Bremen GmbH oder den Aufsichtsrats-Vorsitzenden die Beschlüsse der außerordentlichen Aufsichtsrats-Sitzung zu veröffentlichen. Zu den Gründen des Ausscheidens und zu Personalangelegenheiten wollte sich das Unternehmen, wie generell, nicht weiter äußern.