Die Fraport AG gewährt den Fluggesellschaften am Flughafen Frankfurt in den Jahren 2014 und 2015 rückwirkende Reduzierungen der zu entrichtenden Flughafenentgelte, wenn sie für das Passagierwachstum auf Auslandsstrecken moderne, lärmarme Flugzeuge einsetzen. Teuer wird es für laute Flugzeuge, besonders nachts.
Ein entsprechendes Anreizprogramm wurde auf Antrag des Flughafenbetreibers vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt und wird zum 01. Januar 2014 offizieller Bestandteil der Entgeltordnung des Flughafens Frankfurt.
Ausbau als internationales Drehkreuz
"Fraport ist jetzt schon weltweit Vorreiter bei der Spreizung der Flughafenentgelte nach Lärmkategorien. Leise Flugzeuge zahlen weniger, laute deutlich mehr. Auch mit dem hinzugekommenen Anreizprogramm nutzen wir konsequent die Möglichkeit, über Flughafenentgelte den Einsatz von möglichst lärmarmem Fluggerät zu incentivieren", erläutert Fraport-Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Schulte das neue Programm. Inlandsverkehre seien bewusst ausgenommen, da Frankfurt besonders über europäische und internationale Verkehre seine Rolle als Interkontinentales Verkehrsdrehkreuz stärken wolle.
Das Passagierwachstum wird jeweils auf Basis des Vorjahresaufkommens gemessen, wobei Kontinentalverkehr und Interkontinentalverkehr separat voneinander betrachtet werden. Fraport berücksichtigt nur den Teil des Passagierwachstums, den eine Fluggesellschaft durch den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen realisiert. Auf kontinentalen Strecken sind dies die Flugzeugtypen, die in die Lärmkategorien eins bis elf eingestuft sind, auf interkontinentalen Strecken werden die Lärmkategorien eins bis zwölf zugrunde gelegt. Insgesamt gibt es am Flughafen Frankfurt 16 Lärmkategorien für Luftfahrzeuge.
Zuordnung der Flugzeuge in Lärmkategorien
Flugzeuge werden, erfasst nach ICAO-Klassifizierung, entsprechend ihres Lärmausstoßes in dB(A)-Kategorien eingeteilt. Diese Einteilung kann für Start und Landung unterschiedlich ausfallen. Ein Airbus A320 fällt beispielsweise beim Start in die Lärmkategorie 5 mit 80 bis 80,9 dB(A), ebenso wie eine Boeing 737-300, dafür sind neben einer Grundgebühr u.A. ein Lärmzuschlag von 102 Euro zu entrichten. Hubschrauber fallen in die Kategorie 1 (42 Euro), militärische Bewegungen werden gesondert erfasst.
Eine Boeing 747-800 fällt ebenso wie ein Airbus A380 in die Kategorie 12 mit 87 bis 87,9 db(A). Hier sind 715 Euro zu entrichten. Letzterer muss mit seiner MTOM (Maximum Take-Off Mass, dem Höchstabfluggewicht) von 560 Tonnen übrigens auch bis zu 3.842 Euro für einen Schleppvorgang zum Gebäude für die Infrastrukturdienste des Flughafens berappen.
Während es für eine Boeing 747-300 in der Kategorie 15 bis 90,0 db(A) noch überschaubare 2.550 Euro an Lärmzuschlag sind, wird es für eine Antonov AN-124, in der Kategorie 16 mit über 91 db(A) teuer: Hier sind ganze 21.000 Euro für einen Start zu zahlen.
Nachtflüge besonders teuer
In der Nachtzeit 1, in der frühen Nacht und frühmorgens von 22:00 bis 22:59 Uhr sowie von 05:00 bis 05:59 Uhr, kommen noch einmal 50 Prozent das Lärmzuschlags oben drauf. In der Nachtzeit 2, die dazwischen von 23:00 Uhr bis 04:59 Uhr reicht, kommt noch einmal der doppelte Zuschlag dazu.
Das Dokument zu der neuen Entgeltbemessung ist auch online beim Flughafen Frankfurt abrufbar.