Der Flughafen Wien stellt zu jüngsten Veröffentlichungen betreffend einer Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes klar, dass laut eben dieser Entscheidung keine Schadensersatzansprüche möglich sind, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der behauptete Schaden eine unmittelbare Folge der Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist.
Der OGH ist in seinem Urteil der Rechtsmeinung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der die Notwendigkeit dieses Kausalzusammenhanges bereits eindeutig klargestellt hat.
Ausbauvorhaben der Öffentlichkeit umfassend bekannt
Dieser Zusammenhang ist am Flughafen Wien nicht gegeben: Über die Flugverkehrsentwicklung und Ausbauvorhaben am Flughafen Wien wird von Seiten des börsenotierten Unternehmens regelmäßig und umfassend informiert, wie in den Geschäftsberichten, den monatlichen Verkehrsveröffentlichungen und zahlreichen anderen öffentlichen Dokumentationen des Unternehmens nachzulesen ist.
Zuletzt auch in der Mitteilung des Dialogforums, in der detailliert über die Flugbewegungen für das Jahr 2012 Auskunft gegeben wurde. Die Auffassung, dass man als Anrainer einer Nachbargemeinde ohne UVP über diese Entwicklung nicht informiert war, stellt sich für den Flughafen Wien daher als absurd und nicht nachvollziehbar dar.
Statt Wertminderung Anstieg der Grundstückspreise
Im Übrigen weist der Flughafen Wien zur behaupteten Wertminderung darauf hin, dass laut verschiedenen Veröffentlichungen die Grundstückspreise in den Regionen rund um den Flughafen seit Jahren gestiegen sind.