Die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den Flughafennutzern enden mit einer Einigung: Die laufende Gebührenperiode wird verlängert und mit geringfügigen Anpassungen an der Gebührenstruktur bleibt die Gebührenhöhe unverändert. Die Einigung schafft für alle betroffenen Parteien Planungssicherheit und ist ein starkes partnerschaftliches Ergebnis der Flughafennutzer am Flughafen Zürich.
Verlängerung der aktuellen Gebührenperiode
Gleich nach dem durch die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) vorgegebenen Start der Gebührenverhandlungen im März 2020 wurde die Aviatik-Branche weltweit von der Coronavirus-Pandemie erfasst, womit massgebliche Unsicherheiten für die Festlegung der Flugbetriebsgebühren aufgetreten sind. Zusammen mit den Verhandlungsteilnehmern wurde daher eine Verlängerung der aktuellen Gebührenperiode vereinbart, wobei der Start für das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren spätestens Anfang 2025 beginnt.
Des Weiteren wurde eine 10% Reduktion der Flugbetriebsgebühren (ausser Emissions- und Lärmgebühren) für das Jahr 2021 vereinbart, um den Fluggesellschaften das Wiederhochfahren des Betriebs zu erleichtern.
Gebührenreglement: Nächste Schritte
Falls keine Änderungsanträge eingehen, gilt das Gebührenreglement wie vereinbart ab dem 01. Januar 2021.
An den Verhandlungen haben Swiss International Air Lines AG, easyJet Europe Airline GmbH sowie Vertretungen der Linienfluggesellschaften, der Leichtaviatik / Luftsport, der Geschäftsluftfahrtgesellschaften und der Speditionsunternehmen teilgenommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlungen als Beobachterin begleitet.