Fluglärm um Hamburg: Anflugverfahren und Bürgeranhörung

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Im ersten Monatsbericht der GmbH (FHG) zum Vergleich der Fluglärmsituation des Januar 2016 zum Vorjahr, werde kräftig mit den Zahlen jongliert, bis ein genehmes Ergebnis heraus komme, so die gegen Fluglärm aktiven Bürger. Die Aussage sowohl in der Veröffentlichung der FHG ‚Jahresstatistik 2015‘ als auch im ‚Monatsbericht Januar 2016‘, dass „Niendorf vom Fluglärm entlastet wurde“ ist faktisch falsch. „Derartige Darstellungen müssen als grob irreführend betrachtet werden, denn sie beschreiben nicht die wirkliche Fluglärmsituation“, sagt Lothar Galka von der Initiative gegen Fluglärm in Niendorf.

„In Anbetracht der Tatsache, dass Niendorf in der Schere der beiden Bahnen liegt und somit den Lärm der aus fast allen Richtungen abbekommt, stellt sich eine dramatische Fluglärmsituation für unseren Stadtteil dar“, resümiert Lothar Galka. Der Fluglärm insgesamt hat zugenommen und Niendorf wird von einem beachtlichen Teil des „Fluglärmteppich“ abdeckt.

Lärmbelastung über Niendorf

Die Belastungen in Niendorf erklären sich einfach. Während die FHG ihre Betrachtung auf die Start- und Landeüberflüge in Niendorf (Süd) reduziert, sind jedoch für das gesamte Niendorf auch die Gesamtzahl der Starts und Landungen als Orientierungsgröße der Lärmbelastung heranzuziehen.

Um ein vollständiges Bild der Fluglärmsituation in Niendorf zu erhalten, sind also zu berücksichtigen,

  • die Überflüge in/aus Richtung Ohmoor, die für Niendorf (Nord/Ost) gleichermaßen lärmrelevant sind.
  • die Starts, die vom Startbahnkopf 05 unmittelbar aus Wohngebieten in Niendorf (Süd) heraus erfolgen und dort extremen Lärm verursachen.

Für Niendorf ergibt sich bei dieser Berücksichtigung eine Hochbelastung:

  • 58,5 Prozent der Starts über das Ohmoor (RWY 33) belasteten Niendorf Nord.
  • 34,5 Prozent der Startüberflüge (RWY 23) belasteten Niendorf Süd
  • fünf Prozent der Starts (RWY 05) belasteten Niendorf Süd zusätzlich.
  • In Summe belasten 98 Prozent der Starts ingesamt den Stadtteil Niendorf. Auf die Landungen entfallen 39,5 Prozent.

Dies sei inakzeptabel. „Eine Fluglärmentlastung, wie diese von der FHG behauptet wird, sieht anders aus“, schließt Galka.

Die Hamburger Fluglärmschutzkommission hat unterdessen eine klare Empfehlungen für den Schutz der Bevölkerung vor den steigenden Belastungen durch den in und dem Umland ausgesprochen. Das besonders belastende Flachstartverfahren mit länger tief fliegenden Flugzeugen solle in Hamburg nicht mehr angewandt werden. Durch Realmessungen der Lärmpegel sei eine Mehrbelastung belegt worden. Von der internationalen Luftfahrtorganisation gibt es bereits seit Langem eine klare Empfehlung gegen das Flachstartverfahren für dichte Siedlungsgebiete.

Weniger sind lauter

Messungen der Fluglärmkontur an den Flugzeugen bestätigten zudem steigende Lärmpegel durch die mit mehr Passagieren besetzte . Damit wird auch die bereits dargestellte deutliche Fluglärmzunahme bei weniger bestätigt.

in Hamburg bemängeln, dass das an anderen Flughäfen in immer mehr angewandte lärmmindernde CDA-Landeverfahren hier noch nicht eingeführt ist. Die Deutsche Flugsicherung und der Flughafen sind hier am Zug. Auch die Änderung der Anflugverfahren auf einen höheren Landewinkel mit einer Lärmentlastung unter dem Landepfad ist eine Forderung der Initiativen, auch schon im 16-Punkte-Plan der Bürgerschaft enthalten ist.

Termin für Bürgeranhörung

Die Fluglärmschutzkommission hat einen neuen Termin für eine Bürgerfragestunde vor Ort festgelegt. Die Hamburger Fluglärmschutzkommission will sich am 02.06.2016 erstmals zu einer Sitzung im Umland in Bargteheide im Kreis Stormarn, einer der von Fluglärm hoch belasteten Kreise in Schleswig-Holstein, treffen.