Am Sonntag, den 27. März 2022, begann der Sommerflugplan 2022. In den Flugplänen der deutschen Flughäfen werden wieder 85 Prozent der Sitze des Niveaus vor der Corona-Pandemie angeboten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow zum Sommerflugplan: „Wir sind auf dem Weg zu einem Flugbetrieb, wie wir ihn aus der Zeit vor der Pandemie kennen. Die Nachfrage nach Flugreisen zieht stark an und es werden wieder deutlich mehr Flugziele erreicht.“
Ziele in Europa gefragt
Trotz der weltweiten Inflation und der Unsicherheiten des Kriegs in der Ukraine steigt die Nachfrage nach Flugreisen deutlich. Dabei sind die Flüge von und zu Zielen in Europa die wichtigste Säule bei der Wiederbelebung des Luftverkehrs: Hier hat das Sitzplatzangebot im Sommerflugplan bereits wieder 90 Prozent des Vorkrisenniveaus erreicht. Der inländische Luftverkehr bleibt demgegenüber mit 68 Prozent des Angebots des Jahres 2019 etwas zurück. Mit 79 Prozent des Vorkrisenniveaus trägt auch der interkontinentale Verkehr zur Belebung bei. Besonders das Sitzplatzangebot für Flüge zwischen Deutschland und Nordamerika ist mit 90 Prozent des Sommerflugplans des Jahres 2019 wieder gut erholt.
Airlines haben Schulden
„Die deutlich steigenden Treibstoffpreise werden nicht ohne Folgen für die Flugpreise bleiben. Deswegen empfehlen wir den Kunden möglichst frühzeitig, zu buchen“, sagte von Randow bei der Vorstellung der BDL-Auswertung zum Sommerflugplan 2022. Er wies auch darauf hin, dass trotz der starken Zunahme des Flugangebots die wirtschaftliche Lage der Luftverkehrsunternehmen aufgrund der pandemiebedingten Verluste und der dadurch entstandenen Verschuldungssituation angespannt bleibe.
„Die Gesamtkostenbelastung in den Unternehmen bleibt hoch und erfordert von den Unternehmen erhebliche Sparmaßnahmen. Wir wollen die Nachfrage nach Flugreisen und Frachttransporten bestens erfüllen. Damit das gelingt erwarten wir in dieser angespannten Lage, dass der Gesetzgeber von zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft absieht und die zu Lasten hiesiger Unternehmen bestehenden Wettbewerbsverzerrungen reduziert“, so von Randow.