Vor einigen Monaten hat der Bundesrat beschlossen, ein Netz von höchstens 40 Gebirgslandeplätzen (GLP) zu definieren. Das BAZL schlägt zu diesem Zweck eine Änderung des Konzepts Gebirgslandeplätze und der VIL (Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt) sowie die Aufhebung der beiden Landeplätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern vor. Die Anhörung zu diesen Änderungen beginnt am heutigen 20. Januar 2015. GLP befinden sich auf über 1.100 Meter über Meer. Sie dienen zu Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder der Personenbeförderung zu touristischen Zwecken und verfügen über keinerlei Infrastruktur.
Die GLP bilden die Ausbildungs- und Übungsgrundlage für Piloten mit der Zulassung für Gebirgslandungen. Darüber hinaus sind sie unverzichtbar für Rettungs- und Transportflüge im Gebirge.
Im Mai 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, die Höchstzahl der Gebirgslandeplätze von heute 48 auf deren 40 zu verringern. In der Schweiz werden gegenwärtig 42 GLP für Helikopter und Flächenflugzeuge betrieben. Zwei davon sollen aufgehoben werden, nämlich die Plätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern. Die verbleibenden GLP können weiterhin im bisherigen Umfang von der Helikopterindustrie genutzt werden.
Die Auswahl der aufzuhebenden Plätze erfolgte gemeinsam mit den übrigen betroffenen Bundesämtern. Sie ist das Ergebnis einer Interessensabwägung zwischen den Zielen des Natur-, Landschafts- und Wildtierschutzes auf der einen und den Anliegen der Flugausbildung und des Flugtrainings auf der anderen Seite. Die bereits früher festgelegten Grundsätze für das Heliskiing und für Wildruhezonen werden durch diese konzeptuellen Anpassungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) nicht in Frage gestellt.