Hindernisse am FDH: Landebahn braucht Baumpflege

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Das Luftverkehrsgesetz verpflichtet Flughäfen, die Hindernisfreiheit in den An- und Abflugbereichen sicherzustellen. Der hat in den vergangenen Jahren deshalb immer wieder hohe Bäume, die in den freizuhaltenden hineinragten, entsprechend zurückgeschnitten.

Um die sicherheitsrelevanten Übergangsflächen im An- und Abflugbereich des von zu hohem Bewuchs freizuhalten, sind regelmäßige Rückschnittsmaßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen um den werden seit Samstag am westlichen und östlichen Ende des Flughafengeländes durchgeführt – entlang des Messezubringers, am Allmannsweiler Bach und in Gerbertshaus.

Die notwendigen Arbeiten wurden mit der Stadt und dem Landratsamt Bodenseekreis im Vorfeld abgestimmt, eine entsprechende Bewilligung liegt vor. Dabei erfolgte bereits im Vorfeld eine detaillierte Bewertung und Begutachtung durch das Büro für Landschaftsökologie, um unnötige Eingriffe in Flora und Fauna zu vermeiden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.