Lufthansa und Flugbegleiter: Einigung bei Wohnort und Modell

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Lufthansa CityLine, die Unabhängige Organisation (UFO) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf ein neues Paket zu den tariflichen Rahmenbedingungen für das Kabinenpersonal geeinigt. Im Ergebnis können rund 420 , die an Flughäfen außerhalb der Drehkreuze und stationiert sind, ihre Wohnorte beibehalten, obwohl die Fluggesellschaft ihre Dienste mittlerweile an den beiden großen Hubs zentralisiert hat. Im Gegenzug haben die Gewerkschaften Maßnahmen zur Senkung der dadurch entstehenden Kosten zugestimmt. Ebenso wurden die Beschäftigungsbedingungen für alle 900 Kabinenmitarbeiter den Anforderungen an einen reinen Hub-Verkehr angepasst.

Aspekte der Vergütung und der Altersversorgung waren nicht Bestandteil der Gespräche. Mit Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist wird der neue Tarifvertrag nun wirksam. Er hat eine Laufzeit bis 2020. „Der mit unseren Flugbegleitern erzielte Kompromiss trägt den veränderten operativen Anforderungen Rechnung. Mit dem Abschluss haben wir eine stabile Basis für die Weiterentwicklung und damit für die Zukunft unserer CityLine geschaffen“, sagt Jörg Eberhart, Geschäftsführer der CityLine GmbH. Seit der Neuausrichtung der CityLine vor einigen Jahren konzentriert sich die Gesellschaft auf Zubringerflüge an den beiden deutschen Lufthansa Drehkreuzen.

Um verpflichtende Umzüge für die deutschlandweit stationierten Mitarbeiter zu vermeiden, haben beide Seiten Maßnahmen ausgearbeitet, die die Kosten des bisherigen Modells minimieren. Dazu gehören Anpassungen bei der Anzahl der freien Tage und Prämien für einen freiwilligen Umzug. Für alle Flugbegleiter gilt entsprechend den Hub-Erfordernissen künftig eine gleichmäßigere Verteilung der auf den Dienstplan des einzelnen Mitarbeiters. Für die rund 600 Piloten der Konzerngesellschaft war eine entsprechende Vereinbarung bereits 2014 ausgehandelt worden. Lufthansa CityLine bedient mit rund 60 Flugzeugen über 75 europäische und interkontinentale Ziele.