Die Vereinigung Cockpit (VC) und Malta Air fordern gemeinsam die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter von Malta Air in Deutschland während der COVID-19-Krise genauso zu behandeln wie ihre Kollegen von anderen Fluggesellschaften. Die Agentur möge ihre ursprüngliche Entscheidung gelten lassen, wonach für in Deutschland ansässige Piloten Kurzarbeitergeld zu zahlen ist.
Beschäftigungssicherung und Vermeidung von Arbeitsplatzverlust
Im Zuge der COVID-19-Krise hat Malta Air mit der Vereinigung Cockpit Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung der Piloten und Vermeidung des Verlustes von Arbeitsplätzen in Deutschland ausgehandelt. Hierzu gehören Maßnahmen wie signifikante vorübergehende Lohnkürzungen und reduzierte Arbeitszeiten, kombiniert mit Ausgleichszahlungen, die auf der Grundlage des SGB III berechnet werden. Die Gewerkschaft und der Arbeitgeber erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, dass sie für diese in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deutsche Steuern sowie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kurzarbeitergeld gewährt.
Die Entscheidung der deutschen Regierung (insbesondere der Agentur für Arbeit Köln), den in Deutschland angestellten Crews von Malta Air das Kurzarbeitergeld vorzuenthalten, schafft unnötigerweise weitere Unsicherheit für die Beschäftigten in einer der am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Während diese Entscheidung Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Sozialgericht war und ist, ist es das Ziel von Malta Air, die Kurzarbeitsregelungen einschließlich angemessener sozialer Garantien und Kündigungsschutz für ihre Crews mindestens bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen.
Sprecher von Malta Air: „In einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten, sollte die deutsche Regierung Piloten und Crews bei Malta Air nicht im Stich lassen, indem sie Sozialversicherungsleistungen verweigert. Die COVID-19-Krise hat der Luftfahrtindustrie extrem zugesetzt und obwohl wir hart daran gearbeitet haben, die Arbeitsplatzverluste in Deutschland so gering wie möglich zu halten, benötigen die Piloten und die Crews die Unterstützung ihrer Regierung in Form dieser Leistungen, zumal sie alle deutsche Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Malta Air ist einer der größten Arbeitgeber im Luftverkehr in Deutschland mit über 1.000 Piloten und Crew-Mitgliedern an unseren deutschen Basen. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Regierung für den Schutz dieser essenziellen Arbeitskräfte einsetzt und die außerordentlichen Herausforderungen berücksichtigt, denen die Luftfahrtindustrie derzeit gegenüber steht. Gemeinsam mit der Vereinigung Cockpit fordern wir sowohl die Kölner Agentur für Arbeit als auch die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Nichtgewährung der Unterstützung zu beenden.“
Janis Schmitt, Sprecher der Vereinigung Cockpit: „Die Pilotinnen und Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen. Wir finden es inakzeptabel, wenn die deutsche Agentur für Arbeit diesen Anspruch verweigern könnte. Sowohl Italien, Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien als auch Belgien haben die Ryanair Group als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit an die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt.
Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht
Die VC hat bei Malta Air durch einen VTV (Vergütungs-Tarifvertrag) insbesondere den Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht ausgehandelt. Daher ist es sehr enttäuschend zu sehen, dass das Flugpersonal nun von der Regierung eine Behandlung zweiter Klasse erfährt. Der Staat sollte auf der Seite der in Not geratenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen und nicht gegen deren Interessen handeln.“