Manager am Köln Bonn Airport folgt Ruf in Golfregion

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Herr Athanasios Titonis hat das Angebot erhalten, zum Geschäftsführer eines großen Flughafens in der Golfregion berufen zu werden. Er möchte dieses Angebot annehmen und hat um eine einvernehmliche Auflösung seines bestehenden Anstellungsvertrages gebeten.

Friedrich Merz, der Vorsitzende des Aufsichtsrates der / GmbH, hat den Aufsichtsrat der Gesellschaft heute über diese bevorstehende Veränderung in der Geschäftsführung des -Bonner Flughafens informiert. Friedrich Merz: „Wir alle schätzen Herrn Titonis sehr und sind ihm zu Dank verpflichtet für seine langjährige erfolgreiche Arbeit, insbesondere für seine ruhige und verlässliche Art, den Flughafen in der Zeit des Übergangs in den ersten Monaten dieses Jahres zu führen.

Er hat mit Herrn Johan Vanneste, dem neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung, eine sehr kooperative Zusammenarbeit begonnen, und wir alle hätten uns eine längere Zusammenarbeit in und mit dieser Geschäftsführung vorstellen können. Zugleich ist es auch eine Auszeichnung für uns, wenn einer unserer Geschäftsführer ein solches Angebot bekommt. Um unsere beiderseitigen Interessen zu wahren, habe ich ihm daher in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat angeboten, den Vertrag mit ihm zum 31.10.2018 einvernehmlich aufzuheben. Damit ist gewährleistet, dass Herr Titonis auch noch an unserer Strategiesitzung Anfang Oktober teilnimmt. Wir werden gleichzeitig sofort mit der Suche nach einem Nachfolger beginnen.

Auf meine Bitte hin hat Herr Vanneste seinerseits Vorstellungen entwickelt, nach welchem Anforderungsprofil wir nach dem Ausscheiden von Herrn Titonis für die zukünftige Zusammensetzung unserer Geschäftsführung suchen sollten. Wir wollen es zunächst und bis auf weiteres bei einer Geschäftsführung, die aus zwei Personen besteht, belassen und nach einer Persönlichkeit suchen (m/w), die vor allem für die Bereiche Finanzen, Personal und Infrastruktur verantwortlich wird. Herr Vanneste wird nach dem Ausscheiden von Herrn Titonis zunächst die Gesamtverantwortung der Geschäftsführung allein übernehmen und nach der Berufung des/der neuen Geschäftsführers/Geschäftsführerin die Bereiche Betrieb, Recht, Kunden und Non- behalten. Details der Geschäftsführerzuständigkeiten werden wir erst festlegen, wenn die Geschäftsführung wieder vollständig besetzt ist.“