Neuer Schallschutz des Flughafens Zürich liegt öffentlich auf

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Die AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Schallschutzprogramm zur Genehmigung eingereicht. Dieses wird ab dem 07. September während 30 Tagen in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. Das beim BAZL zur Genehmigung eingereichte Schallschutzprogramm 2015 baut auf dem „Programm 2010“ auf, welches Ende der 1990er Jahre gestartet wurde und in dessen Rahmen bislang knapp 200 Millionen Franken in Schallschutzmaßnahmen investiert wurden. Das jetzt vorliegende Programm wurde durch die Flughafenbetreiberin Ende Juni beim BAZL eingereicht und geht ab dem 07. September in die öffentliche Auflage.

Die betroffene Bevölkerung hat während 30 Tagen die Möglichkeit, auf allen im Gebiet des Schallschutzprogramms 2015 liegenden Gemeindekanzleien oder auf der Webseite des Kantons die Gesuchsunterlagen einzusehen und sich dazu zu äußern. Allfällige Einsprachen müssen beim BAZL innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden, dieses wird nach Auswertung der Eingaben über die Genehmigung eine Verfügung erlassen.

Das Schallschutzprogramm 2015 umfasst alle Gebiete, welche gemäß den Lärmberechnungen zum aktuellen Betriebsreglement von Lärmimmissionen über dem Immissionsgrenzwert betroffen sind sowie diejenigen Gebiete, in welchen dies gemäß den Lärmberechnungen zum sogenannten Betriebsreglement 2014 der Fall sein wird. Neu werden Betroffene in insgesamt 25.000 Wohneinheiten in 27 Gemeinden von Schallschutzmaßnahmen oder Rückerstattungen für bereits erfolgte Lärmsanierungen profitieren. Mit dem Schallschutzprogramm 2015 erhöhen sich die Gesamtinvestitionen der Zürich AG für Schallschutzmaßnahmen auf rund 340 Millionen Franken. Die Umsetzung der Maßnahmen soll bis 2025 erfolgen.

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