Nachdem sowohl Kommission als auch Europäisches Parlament unterschiedliche Vorschläge zur Überarbeitung der Fluggastverordnung vorgestellt hatten, konnte sich der Verkehrsministerrat nicht auf eine gemeinsame Linie festlegen. Der Kommissionsvorschlag sieht bei Verspätungen eine Staffelung von fünf, neun und zwölf Stunden vor – je nach Entfernung. Das Europäische Parlament setzt diese Schwellenwerte bereits bei drei, fünf und sieben Stunden an. „Das klare Bekenntnis zu fixen Schwellenwerten hätte heute viel Klarheit für alle beteiligten Seiten bringen können,“ so Siegloch.
Die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 sieht bislang Entschädigungszahlungen bei der Annullierung von Flügen vor. In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob und in welchem Umfang die Verordnung auch auf größere Verspätungen anwendbar ist. „Der Vorschlag der Kommission ist vernünftig und wäre ein tragfähiger Kompromiss zwischen der wirtschaftlichen Belastung für die Airlines und den Rechten der Passagiere.“
Der Schwellenwert von 5 Stunden würde es den Fluggesellschaften realistisch ermöglichen, im Falle einer Verspätung eine Ersatzmaschine zu beschaffen. Für Mittel- und Langstreckenflüge ist es unmöglich, in kürzerer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren.