Die EASA gab jetzt in der EU den ersten Teil eines Komplexes für den sicheren Betrieb von hybriden und elektrisch angetriebenen, senkrecht startenden Luftfahrzeugen bekannt. Damit soll auch den Flugtaxis der Weg geebnet werden.
Die VTOL (Vertical Take-Off and Landing) sollen nämlich ein Regelwerk erhalten, das der Industrie die Entwicklung und Investitionen ermöglicht und Nutzern Sicherheit und Klarheit innerhalb des europäischen Marktes. Die neuen Sicherheitsregelungen betreffen VTOL Personenbeförderungssysteme, die schwerer als Luft sind, also keine Ballone oder Ähnliches und in die leichte Kategorie fallen. Diese nutzen Hubpropeller und Schub um zu steigen und sich steuern zu lassen. In der Kategorie können maximal neun Personen mit einer Gesamtstartmasse von maximal 3.175 kg fliegen.
Zulassung nach Betriebszweck
Es soll zwei Kategorien bei der Zulassung geben: Basic und Enhanced. Während eine Untscheidung bei der Lufttüchtigkeit, etwa in IFR und VFR schon besteht, können je nach Einsatzzweck hierbei andere Größenordnungen für Sicherheitsstandards angewandt werden, wie der Schutz Dritter bei Flügen im Individualverkehr über verkehrsreichen Gebieten oder beim kommerziellen Personentransport, wie etwa Flugtaxis. So sollen Hersteller Betriebsbestimmungen für die erwiesenen, Sicherheitsstufen ihrer Flugzeuge erarbeiten können, mit der Möglichkeit von Anpassungen an örtliche Besonderheiten.
Die bisherigen Regeln in der Luftfahrt wurden für Starrflügler, Motorflugzeuge, Ballone und Segelflugzeuge entworfen. Ihr Antrieb erfolgte meistens durch Kolben- oder Turbotriebwerke mit fossilen Kraftstoffen. Die völlig neuen Technologien und Konzepte erfordern nun eine Überarbeitung dieses Regelwerkes für den Lufttransport. Die EASA arbeitet hierfür mit Beratern und einer Maßnahme fürs Regelwerk (Rulemaking Tasks, RMT.0731) zusammen um die Regeln effizienzbasiert zu entwerfen oder bestehende anzupassen. Für die besonderen Konditionen der VOTL hat die Behörde einen Katalog als Download online zusammengestellt.
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