EASA-Zulassung für FKB mit Nebeneffekt

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Die Sicherheitsprozesse des / Baden-Baden (FKB) erfüllen die Anforderungen der European Aviation Safety Agency (). Das Verkehrsministerium hat als zuständige Luftfahrtbehörde der Flughafenbetreibergesellschaft Baden-Airpark GmbH, das Flugplatzbetreiberzeugnis gemäß Verordnung (EG) 216/ 2008 kürzlich erteilt. Die hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen Sicherheit in der europäischen zu sorgen. Zu diesem Zweck hat sie in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben zur Gestaltung der Prozesse, für technische Anlagen sowie für die betriebliche Organisation von Flughäfen auf einen einheitlichen Standard festgelegt, mit dem Ziel, die Sicherheit an den Flughäfen europaweit einheitlich sicher zu stellen.

Diese Vorgaben definieren beispielweise, wie ein die Befeuerung der Start-/Landebahn, den Einsatz der , die Zustandskontrolle der Anlagen oder auch den Winterdienst zu organisieren hat. Die baulichen Vorgaben hat der FKB bereits mit dem Ausbau in den Jahren 2006 bis 2009 vollständig umgesetzt.

Zertifikat und -Handbuch

Mit der Prüfung und Dokumentation der zahlreichen, von der EASA vorgegebenen Kriterien zur Betriebssicherheit, war am / Baden-Baden (FKB) seit Juli 2015 eine 12-köpfige Projektgruppe mit Mitarbeitern aus verschiedenen Unternehmensbereichen betraut. Projektleiter Sebastian Spannagl, am FKB-Mitarbeiter der Abteilung „Terminalmanagement / Luftverkehrsanlagen / Sicherheit“, freut sich insbesondere, dass „es uns aufgrund der guten interdisziplinären Zusammenarbeit aller Abteilungen nicht nur gelungen ist, noch im Jahr 2017 die nach den EASA Vorgaben zu erhalten, sondern dass wir nun ein umfassendes aber schlankes Flughafenhandbuch zur Verfügung haben.“