Luftverkehrsteuer: BDL kritisiert Kostenfallen

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Gegenwärtig berät der Deutsche Bundestag eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes zur Anhebung der Luftverkehrsteuer zum 01. April 2020. Dazu kommt die Frage, wie die Koalition eine höhere Steuer umsetzen will. Es sieht so aus, als bleiben die auf den Kosten sitzen.

Mit einer Erhöhung der Luftverkehrssteuer konterkariert die Bundesregierung laut Industrie das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD formulierte Ziel einer „Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten“. Dies wäre eine Behinderung des eigenen Wirtschaftsstandortes.

Luftverkehrsteuer als Negativbeispiel

So erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL), anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zur beabsichtigten Erhöhung der Luftverkehrsteuer: „Fast neun Jahre Erfahrung mit der deutschen Luftverkehrsteuer haben gezeigt, dass dieses Instrument keinen Beitrag zum leistet, sondern lediglich Verkehr von deutschen Luftverkehrsunternehmen zu ausländischen Wettbewerbern verschiebt. Mit der nun geplanten Erhöhung der Steuer wird dieser Irrweg fortgesetzt und die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen und Flughäfen drastisch verschärft. Das schwächt die Investitionskraft unserer Unternehmen und verbaut den Weg für weitere Fortschritte beim im .“

Überproportionale Erhöhung der Luftverkehrsteuer

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Erhöhung überproportional im wettbewerbsintensiven Verkehr zu europäischen Zielen erfolgen soll. Dies schadet den deutschen Unternehmen, denn gerade in diesem Verkehrsbereich ist es aufgrund des starken Wettbewerbs kaum möglich, nationale Steuererhöhungen auf den Ticketpreis weiterzugeben. Dabei ist der besonders betroffene europäische bereits vollumfänglich in den Europäischen Emissionshandel einbezogen, in dem ein klarer CO2-Reduktionspfad festgelegt ist.

Kostenfalle für : Fiskus fordert rückwirkend

Laut BDL ist es aufgrund des intensiven Wettbewerbs dabei kaum möglich, die Steuererhöhung in Form von höheren Ticketpreisen an die Kunden weiterzugeben. Völlig unmöglich ist das bei bereits verkauften Tickets. In der jetzigen Form sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Erhöhung der Steuersätze nicht nur für Buchungen ab dem 01. April 2020 gelten soll, sondern für alle Abflüge ab diesem Tag. sollen die dann erhöhten Steuersätze rückwirkend auch für solche an den Fiskus abführen, die heute schon gebucht sind oder in den nächsten Wochen noch gebucht werden. Für Frühjahr und Sommer 2020 liegen bereits tausende Buchungen vor, und täglich kommen neue hinzu.

Bei diesen Buchungen haben die Unternehmen keine Chance, die Steuererhöhung einzupreisen. Matthias von Randow: „Wenn es bei dem jetzigen Entwurf bleibt, werden die Fluggesellschaften auf den Kosten sitzen bleiben. Das entzieht unseren Unternehmen finanzielle Mittel, die wir dringend brauchen für Investitionen in moderne energieeffiziente Flugzeugflotten und in den Ersatz des fossilen Kerosins durch alternative Kraftstoffe auf Basis regenerativer Energien. Deswegen fordern wir als ein Gebot der Fairness, dass die Koalition eine rückwirkende stärkere Besteuerung von bereits verkauften Tickets ausschließt.“

Mit Blick auf künftige Investivmittel fordert der BDL, im Gesetz eine Deckelung der Einnahmen festzuschreiben. Darüber hinaus setzt sich die Branche dafür ein, mindestens einen Teil der Einnahmen auch für den Klimaschutz im Luftverkehr einzusetzen: „Die wichtigsten Hebel, um Luftverkehr besser mit dem Klimaschutz in Einklang zu bringen, sind Investitionen in technische Innovationen – in moderne effiziente Flugzeugflotten und in den Ersatz von fossilem Kerosin durch regenerative Treibstoffe. Zumindest ein Teil der Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung sollte für die Markteinführung von regenerativen Kraftstoffen im Luftverkehr eingesetzt werden. Nur wenn wir hier Fortschritte machen, wird mittel- bis langfristig das CO2-neutrale möglich“, so von Randow.

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