Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn mangelhaft: Nach noch unbestätigten Berichten zu verbotenen Gegenständen, welche durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln Bonn geschleust werden konnten, äußern sich sowohl Flughafen als auch der Flughafenverband ADV. Luftsicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe. In Deutschland liegt die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen beim Bundesministerium des Inneren sowie den Luftsicherheitsbehörden (Bundespolizei / Landesbehörden). Seit 2005 können die Behörden die Durchführung der Passagierkontrollen an private Sicherheitsdienstleister vergeben (vgl. § 5. Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz). Die Kontrollen der Passagiere werden dann durch beliehene Kräfte, sogenannte Luftsicherheitsassistenten durchgeführt.
Die Luftsicherheitsbehörden sind für die Ausbildungsvorgaben, Kontrolle und Überwachung der Luftsicherheitsassistenten verantwortlich. Reisende müssen sich vor dem Abflug einer solchen Luftsicherheitskontrolle unterziehen. ADV Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: “Für die deutschen Flughäfen ist Sicherheit das höchste Gut. Der Flughafenverband ADV begrüßt ausdrücklich die regelmäßigen externen Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen durch europäische und deutsche Behörden. Diese gehören zu einer funktionierenden Sicherheitsarchitektur. Sofern hier Handlungsbedarf besteht, müssen die privaten Sicherheitsdienstleister die aufgezeigten Mängel umgehend abstellen.”
Vom Flughafen Köln/Bonn gab es eine Mitteilung mit Verweis auf die europaweit hohen Sicherheitsstandards. Die Passagierkontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und werden von der Bundespolizei durchgeführt, die Sicherheitsstandards werden auch dort von nationalen Behörden und von EU-Behörden fortlaufend kontrolliert. Sollten bei Kontrollen Mängel festgestellt werden, müssen diese durch unmittelbare Maßnahmen umgehend abgestellt werden. Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Priorität. Im Jahr 2015 wurden an den deutschen Flughäfen 70 Mio. Passagiere vor dem Abflug kontrolliert.