Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen außerhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden Mitte März und Ende August bis Anfang September statt. Um den Verkehrsablauf nicht unnötig zu behindern, lässt die Flughafen Zürich AG diese Flüge seit Jahren teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen.
Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Messflüge während des Tages den Betriebsablauf stören, suchte der Flughafen beim BAZL um eine Ausnahmebewilligung für die nächtlichen Messflüge nach.
Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. In der Schweiz werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide ausgeführt.
Das BAZL ist bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss gekommen, dass die Messflüge die ordentliche Abwicklung des Flugverkehrs behindern und die Stabilität des Betriebs beeinträchtigen können. Deshalb hat das Amt der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, auch im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen zwischen 23:30 und 02:00 Uhr vornehmen zu lassen.
Die erste Reihe der Messflüge findet vom 09. bis 22. März und die zweite vom 24. August bis 06. September 2015 statt. Zum Einsatz gelangt ein Propellerflugzeug, das weniger Lärm verursacht als ein Jet.