Ryanair vor Arbeitsgericht Karlsruhe

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Im Fall des -Flugbegleiters Enrico Ursi, der im vergangenen Oktober über die Arbeitsbedingungen bei der irischen Billigairline berichtete und in Folge entlassen worden war, können er und die ihn unterstützende Unabhängige Organisation (UFO) e.V. einen wichtigen Etappensieg verzeichnen.

Das Arbeitsgericht , vor dem der Fall verhandelt wird, entschied in der vergangenen Woche im Rahmen eines Zwischenurteils, dass die Zuständigkeit des deutschen Gerichts gegeben sei. „Dies ist der erste Fall, seit der EuGH-Entscheidung aus September 2017 zur Zuständigkeit nationaler Gerichte in Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Zuvor hat sich stets die unklare Rechtslage in Europa zu Nutze gemacht und ihre Mitarbeiter auf Dublin als Gerichtsstand verwiesen. Aufgrund dieses erschwerenden Umstands war es Ryanair in der Vergangenheit möglich, sich Gerichtsentscheidungen außerhalb Irlands weitgehend zu entziehen“, erläutert Alexander Behrens, Vorstandsvorsitzender der UFO.

Ort der Gerichtsbarkeit entscheidend

Nunmehr wird voraussichtlich erstmalig vor einem deutschen Gericht über wesentliche Fragen des Arbeitsverhältnisses eines Ryanair-Flugbegleiters entschieden werden. Auch hinsichtlich des weiteren Verlaufs zeigt sich UFO optimistisch: „Enrico Ursi wird von Ryanair vorgeworfen, öffentlich Details über sein Arbeitsverhältnis preisgegeben zu haben. Das deutsche Arbeitsrecht lässt jedoch Äußerungen wie die von Enrico Ursi durchaus zu. Dies mag in Irland anders bewertet werden, doch Enrico Ursi war in den vergangenen Jahren für die ausschließlich aus heraus tätig und hier wohnhaft“, ergänzt Behrens.

Sein Vorstandskollege Nicoley Baublies, zuständig für die Tarifpolitik bei UFO, weist in diesem Zusammenhang auf die bevorstehenden ersten Gespräche mit Ryanair hin: „Wir hoffen, mit Hilfe tariflicher Regelungen zukünftig den Beschäftigten von Ryanair mehr Sicherheit und mehr Transparenz in ihrem Arbeitsverhältnis verschaffen zu können. Hiervon wollen wir die Geschäftsführung des Unternehmens nun überzeugen.“