Germanwings wird alle berechtigten Ansprüche auf Ersatz materieller Schäden erfüllen, die Angehörigen von Opfern des Fluges 4U9525 entstanden sind. Dies können beispielsweise Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene sein. Dieser Entschädigungsprozess hat nun begonnen. Die materiellen Schäden der Hinterbliebenen werden aller Voraussicht nach substantiell sein und hängen von den individuellen persönlichen Verhältnissen sowie der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ab. In diesem Entschädigungsprozess ist auch das deutsche Opferentschädigungsgesetz zu berücksichtigen. Germanwings hat bereits einen Vorschuss in Höhe von 50.000 Euro je Opfer des 4U9525-Unglücks gezahlt.
Zusätzlich hat Germanwings am Dienstag den Hinterbliebenen deutscher Passagiere sowie den Hinterbliebenen, bei denen sich die Ansprüche aus anderen Gründen nach deutschem Recht richten, ein Angebot zum Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) gemacht.
Schmerzensgeld Zahlungen aus Flug 4U9525
- 25.000 Euro für jedes Opfer deutscher Nationalität für die rechtmäßigen Erben (vererbbares Schmerzensgeld)
- 10.000 Euro für jeden nächsten Angehörigen mit Wohnsitz in Deutschland für unterstellte eigene Gesundheitsschäden. Zu dieser Gruppe zählen Eltern, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Ehegatten und eingetragene oder eheähnliche Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz.
Beide Beträge werden – anders als sonst üblich – gezahlt, ohne dass ein Nachweis über tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erbracht werden muss. Bei diesen beiden Beträgen handelt es sich nur um den Teil der Entschädigungen, die dem Ausgleich sogenannter immateriellen Schäden dienen, also um Schmerzensgeldzahlungen. Eine Anrechnung auf den Vorschuss erfolgt hier nicht.
Über die bereits genannten Aspekte des materiellen sowie des immateriellen Schadensersatzes hinaus übernehmen Lufthansa und Germanwings auch langfristig die Verantwortung für die Folgen des Absturzes. So sollen Kinder und Jugendliche, die durch den Absturz ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben, langfristig Unterstützung für ihre Ausbildung erhalten. Dafür werden von Lufthansa und Germanwings bis zu 7,8 Millionen Euro auf einem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird ein Hilfsfonds eingerichtet, der über einen Zeitraum von drei Jahren individuelle Unterstützung für Hilfsprojekte der Angehörigen leisten soll. Pro Jahr stehen dafür Projektmittel von bis zu zwei Millionen EUR zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die im Zusammenhang mit den Opfern stehen.