Am 11. Dezember 2013 fand die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen CO2-Emissionshandelssysteme statt. Dabei haben sich die Schweiz und die EU in der Verhandlungsrunde über die neusten Entwicklungen in den jeweiligen Emissionshandelssystemen (EHS) informiert, ein Abkommensentwurf konnte weiter verfeinert werden.
Sowohl die Schweiz wie auch die EU betreiben ein EHS. Im Rahmen dieser Systeme werden die betroffenen Unternehmen verpflichtet, für jede ausgestossene Tonne CO2 ein Emissionsrecht abzugeben. Innerhalb der jeweiligen Systeme sind diese Emissionsrechte handelbar. Damit soll erreicht werden, dass Treibhausgase in jenen Unternehmen vermindert werden, bei welchen dies am kostengünstigsten möglich ist. In der Schweiz stützt sich das EHS auf das CO2-Gesetz. Dieses ist weitgehend mit dem EU-EHS kompatibel.
Verknüpfung der Emissionshandelssysteme
Mit einer Verknüpfung der EHS der Schweiz und der EU soll gewährleistet werden, dass Schweizer Unternehmen in einem großen, liquiden Markt als Anbieter und Käufer von Emissionsrechten auftreten können. Damit werden beispielsweise mögliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den betroffenen Schweizer Unternehmen und ihren europäischen Konkurrenten minimiert.
In der gestrigen Verhandlungsrunde hat die Schweiz über den Stand der Umsetzung ihres EHS, den erwarteten Umfang des Caps für den Bereich der stationären Anlagen sowie die voraussichtlichen Teilnehmer informiert. Die EU hat einen Überblick über die letzten Entwicklungen im Bereich des EHS berichtet. Insbesondere die Vorschläge für die temporäre Verknappung der Auktionsmenge (backloading proposal) sowie der neue Vorschlag der Kommission für den Einbezug der Luftfahrtemissionen in das EU-EHS wurden diskutiert.
EHS betrifft auch Luftfhart – Abschluss bis zum Sommer
Dieser wurde im Anschluss an die im Herbst 2013 stattgefundene Vollversammlung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) veröffentlicht und muss noch vom EU-Rat und Parlament bis im Frühjahr 2014 verabschiedet werden. Da das Verknüpfungsabkommen nebst den stationären Anlagen (Industrie) auch die Luftfahrt abdecken soll, müssen in den Verhandlungen die Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess der EU für den Teilbereich Luftverkehr entsprechend berücksichtigt werden.
Die Delegationen haben die noch offenen Punkte im Abkommensentwurf weiter diskutiert und verfeinert, so konnten viele technische Bestimmungen in den Anhängen geklärt werden. Gute Fortschritte konnten auch im Bereich der Emissionshandelsregister und insbesondere deren notwendigen Sicherheitsanforderungen erzielt werden. Die Arbeitsgruppen wurden damit beauftragt, die technischen Arbeiten baldmöglichst abzuschließen.
Die Verhandlungsdelegation der EU wurde von Jos Delbeke, Generaldirektor der Generaldirektion Klima der Europäischen Kommission, geleitet. Leiter der Schweizer Delegation war Bruno Oberle, Direktor des Bundesamtes für Umwelt. Die nächste Verhandlungsrunde ist im März geplant. Die beiden Parteien wollen vor dem Sommer das Abkommen zum Abschluss bringen.