Schwere Störung im Luftraum C über Flughafen Düsseldorf

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Um 11:57:18 Uhr kam es am 06. Januar zu einer Annäherung zwischen einer nach Instrumentenflugregeln (IFR) fliegenden PA28 und einer nach Sichtflugregeln (VFR) fliegenden C42. Laut Radardaten betrug der geringste Abstand 0,156 nautische Meilen (NM) horizontal und 300 Fuß (ft) vertikal. Im weiteren Verlauf näherten sich die beiden nochmals im gleichen Luftraum um 11:58:18 Uhr an.

Dabei betrug der geringste Abstand nur noch 0,414 NM horizontal und 0 ft vertikal.

Identifikation

  • Art des Ereignisses: Schwere Störung
  • Datum: 06. Januar 2015
  • Ort: Düsseldorf, Luftraum C
  • Luftfahrzeuge: 1. ; 2. Ultraleichtflugzeug
  • Hersteller / Muster: 1. Piper Aircraft Cooperation / PA-28-181; 2. Comco Ikarus GmbH / C42 B
  • Personenschaden: keiner
  • Sachschaden: keiner
  • Drittschaden: keiner

Sachverhalt

Abb. 1 zeigt die Flugwege der beiden : C42 rot, PA28 blau (Quelle: Flugsicherungsorganisation).

Ereignisse und Flugverlauf

Die PA28 war auf einem IFR-Trainingsflug. Im befanden sich der Fluglehrer und dessen Flugschüler. Das Luftfahrzeug flog kontinuierlich in einer Höhe von 3.900 ft (AMSL).

Um 11:56:21 Uhr erhielt die Besatzung die erste Verkehrsinformation bezüglich der C42: „[…] unknown VFR traffic in your eleven o ́clock position, range is 3 miles, opposite, indicating 3.600 feet, not confirmed“ und antwortete mit „[…] is looking out.“ Laut den Radaraufzeichnungen betrug der Horizontalabstand zwischen den beiden Luftfahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ca. 3,2 Nautische Meilen.

Die zweite Verkehrsinformation erteilte der Lotse um 11:56:54 Uhr: „[…] mentioned traffic now twelve o ́clock, range is one mile, eh indicating 3 point 5“, was die Besatzung mit „[…] looking out“, beantwortete. Gemäß den Radaraufzeichnungen betrug der Horizontalabstand zwischen den beiden Luftfahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ca. 1,45 NM. Ausweichempfehlungen von der Flugsicherungsstelle wurden bis zum Zeitpunkt des geringsten gemessenen Abstands nicht erteilt. Abb. 2 zeigt die erste Annäherung um 11:57:18 Uhr (Quelle: Flugsicherungsorganisation). Um 11:58:04 Uhr meldete die Besatzung der PA28 die C42 in Sicht. Abb. 3 zeigt die zweite Annäherung um 11:58:18 Uhr (Quelle: Flugsicherungsorganisation).

Um 12:00:47 Uhr wies der Lotse die Besatzung an, nach rechts auf Steuerkurs 180° zu drehen, da sich die C42 noch immer in der Nähe befand.

Der der C42 gab an, dass er um 11:32 Uhr in Borkenberge gestartet sei. Er war alleine an Bord des Luftfahrzeuges. Seine Flugroute habe von Borkenberge über Haltern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Dinslaken und Wesel zurück nach Borkenberge geführt. Der Flug sei in einer Höhe zwischen 3.000 und 4.000 ft (AMSL) durchgeführt worden. Ein kreuzendes Luftfahrzeug sei ihm zu keinem Zeitpunkt aufgefallen. Die Frequenz der Fluginformationsstelle habe er gerastet gehabt und den Funkverkehr mitgehört.

Während des Fluges stieg die C42 gemäß den Radaraufzeichnungen über 3.500 ft (AMSL) und somit über die Untergrenze des Luftraumes C des Verkehrsflughafens Düsseldorf. Beide Luftfahrzeuge setzten ihren Flug planmäßig fort.

Angaben zu Personen

Besatzung PA28: Der 65-jährige verantwortliche war im Besitz der Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL(A)), ausgestellt nach den Richtlinien der und den Regelungen JAR-FCL durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), gültig bis 31.10.2015. Er hatte eine Flugerfahrung von mehr als 27.000 Stunden.

Besatzung C42: Der 46-jährige Pilot war im Besitz des Luftfahrerscheines für Luftsportgeräteführer (SPL), ausgestellt durch den Deutschen Club e.V. (DAeC), gültig bis 02.03.2016. Er hatte eine Flugerfahrung von mehr als 252 Stunden.

Angaben zu den Luftfahrzeugen

Piper Aircraft Cooperation / PA-28-181: Bei dem betroffenen Flugzeug handelt es sich um einen einmotorigen, viersitzigen Tiefdecker mit Kolbentriebwerk.

Comco Ikarus GmbH / C42 B: Bei dem betroffenen Ultraleichtflugzeug handelt es sich um einen einmotorigen, zweisitzigen Schulterdecker mit Kolbentriebwerk.

Meteorologische Informationen

Der Düsseldorf meldete in der Routinewettermeldung (METAR) von 11:50 Uhr folgende Bedingungen:

  • Wind: 160°, 4 Knoten
  • CAVOK, d.h. mehr als zehn Kilometer Bodensicht, keine signifikante Bewölkung unterhalb 5.000 ft AMSL, keine signifikanten Wettererscheinungen, keine Gewitterwolken.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer der PA28 beschrieb die Verhältnisse als stark windig. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer der C42 beschrieb die Sichtverhältnisse als leicht dunstig bei einer Sicht von mehr als fünf Kilometern. Die Schrägsicht nach unten sei durch den Dunst leicht eingeschränkt gewesen.

Funkverkehr

Der Funkverkehr wurde von der Flugsicherungsorganisation aufgezeichnet und stand für die Untersuchung als Tonbandumschrift zur Verfügung.

Radardaten

Die Radardaten wurden von der Flugsicherungsorganisation aufgezeichnet und standen für die Untersuchung zur Verfügung.

Angaben zum Luftraum

Um den Verkehrsflughafen Düsseldorf ist ein Luftraum der Klasse C eingerichtet. Im betroffenen Bereich war dessen Untergrenze bei 3.500 ft (AMSL) festgelegt. Es handelt sich um einen kontrollierten Luftraum für welchen eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist. Es sind Flüge nach IFR und VFR zugelassen. Weiterhin ist eine ständige Hörbereitschaft vorgeschrieben. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR- Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt. VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr.

Abschluss der Untersuchung

Der Untersuchungsbericht wurde gemäß § 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung. Das alleinige Ziel der Untersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.

Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. Quelle und Bilder, sofern nicht anders angegeben: BFU.