Rund drei Viertel der 3.500 SMK Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Lufthansa arbeiten in einem Modell, das die saisonalen Spitzen abdeckt. Dies bedeutet, dass diese Mitarbeiter in der Kabine im Winter weniger und Sommer mehr als der Durchschnitt der übrigen Kollegen eingesetzt werden.
Lufthansa und ver.di haben sich auf die Zahlung einer monatlichen Zulage für die im saisonalen „SMK-Modell“ angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lufthansa Kabine geeinigt. UFO trägt dieses Ergebnis im Sinne einer tarifeinheitlichen Vorgehensweise mit und hat einen entsprechenden Tarifvertrag unterschrieben.
Vergütungszulage für TV SM
Der Großteil der rund 3.500 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter, deren Beschäftigungsbedingungen im „Tarifvertrag Saisonalitätsmodell Kabine“ (TV SMK) festgelegt sind, erhält über die Wintermonate eine Vergütungszulage von insgesamt 1.600 Euro. Dies gilt für alle Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter, die mit dem SMK-Arbeitszeitvolumen von 83 Prozent angestellt sind.
Die Zulage wird rückwirkend ab 01. November 2019 und je nach Beschäftigungsmodell für vier bzw. sechs Monate gewährt. Dieser Zeitraum fällt in den Winterflugplan, der aufgrund der saisonalen Flugplananpassungen typischerweise beschäftigungsschwächer und für die SMK Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter damit auch einkommensschwächer ist.
Noch keine echte Neuregelung
Die nun verhandelte Zulagenlösung ist keine abschließende Neuregelung des aktuellen Einstiegsmodells. Aber sie ist eine schnelle Lösung, um Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern, deren Verdienstmöglichkeiten durch das Saisonalitätsmodell in den Wintermonaten begrenzt sind, die Vergütung in dieser Zeit zu erhöhen. Eine grundsätzliche Neugestaltung des Modells soll spätestens mit Ende des Sommerflugplans 2020 erfolgt sein.