Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über České Aerolinie ("CSA"), die tschechische nationale Fluggesellschaft, durch die Unternehmen Travel Service und Český Aeroholding ("CAH"), welche beide in der Tschechischen Republik ansässig sind, genehmigt. Die Kommission vertrat insbesondere die Auffassung, dass Fluggästen für Flüge zum Flughafen Prag oder ab diesem Flughafen weiterhin eine Reihe anderer Anbieter zur Verfügung steht.
Sowohl für CSA als auch für Travel Service, ein Unternehmen, das unter der Marke Smartwings Linienflüge durchführt und vertreibt, stellt der Prager Flughafen den Knotenpunktflughafen dar. Eine Untersuchung der Kommission habe bestätigt, dass die geplante Übernahme auf dem Markt für den Personenluftverkehr keine wettbewerbswidrigen Bedingungen schaffen würde, da andere Fluggesellschaften auf den sich überschneidenden Strecken ab Prag weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck auf CSA und Travel Service ausüben würden.
Die Untersuchung bestätigte zudem, dass auch die Verbindung zwischen den Tätigkeiten von CAH in den Bereichen Bodenabfertigung, Treibstoffversorgung, Wartung, Reparatur sowie Überholung und der Tätigkeit beider Unternehmen in der Passagierbeförderung keine wettbewerbswidrigen Folgen habe. Für die Unternehmen bestehen keine Anreize, Wettbewerber von den Dienstleistungen von CAH auszuschließen, da die Interessen von CAH und Travel Service sich nicht decken und sie von einer solchen Strategie, wenn überhaupt, dann nur in sehr beschränktem Maß profitieren würden.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Übernahme war am 14. November 2014 bei der Kommission angemeldet worden.