Wie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nun mitteilte, hat es inzwieschen die 1.000ste behördliche Zulassung zum bekannten Versender erteilt. Von den derzeit noch vorliegenden 601 Anträgen sind 412 auditierfähig. Das heißt, in den kommenden Tagen und Wochen können weitere behördliche Zulassungen ausgesprochen werden.
Inzwischen sind (Stand vom 31. Januar 2013) insgesamt 1.014 behördliche Zulassungen erteilt worden. Der bekannte Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfracht/Luftpost an seinem Betriebsstandort oder auf seinem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird.
Somit muss die identifizierte Luftfracht des bekannten Versenders keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, welches den Status als reglementierten Beauftragten besitzt, sofort "sicher" übergeben werden.
Weitere Informationen zur behördlichen Zulassung zum bekannten Versender und der "sicheren Lieferkette" werden vom LBA im Internet unter www.lba.de veröffentlicht.