Die heute im Bundestag durchgeführte Anhörung zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes machte klar, dass die Große Koalition das Streikrecht einschränken möchte, ohne dies explizit sagen zu wollen. Die Gutachter aus dem Arbeitgeberlager gaben sich größte Mühe, das eigentliche Ziel zumindest nicht explizit zu nennen. Die Vereinigung Cockpit sieht aus verfassungsrechtlicher Perspektive kein Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf massiv in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingreift und heute etablierten Gewerkschaften das Recht verwehrt, eigenständige Tarifverträge abzuschließen.
„Der Großteil der Gutachter attestierten dem Gesetz inhaltliche wie handwerkliche Mängel und eine begrenzte Wirkung. Das Gesetz ist somit nicht nur nutzlos, sondern schafft zudem zusätzliche Probleme. Die Befürworter jedoch waren sich im Ergebnis einer politisch erzwungenen Tarifeinheit einig, dass man lieber ein schlechtes Gesetz sehen möchte als keines“, so Markus Wahl, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit.
Eine kleinere Gewerkschaft im Betrieb unterliegt zukünftig einem faktischen Streikverbot, weil Arbeitskampfmaßnahmen nach geltender Rechtsprechung ein tariflich regelbares Ziel voraussetzten. Ein Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft würde nach dem Gesetzentwurf nicht zu Anwendung kommen können – eine Arbeitskampfmaßnahme wäre dann unzulässig.
Die Vereinigung Cockpit sieht ein Gesetz zur politisch erzwungenen Tarifeinheit als Angriff auf die gewerkschaftliche Existenz. „Wir werden dies nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen. Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen“, so Wahl weiter.