Die Bundesregierung will heute im Klimakabinett grundsätzliche Weichenstellungen zum Klimaschutz beschließen. Die Vereinigung Cockpit (VC) fordert die Regierungsparteien auf, mit klugen Maßnahmen zu einer echten Reduktion von CO2 beizutragen, statt erneut nur die Steuern zu erhöhen.
Auch Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), erklärte: „Eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer für die extrem wettbewerbsintensiven europäischen Verkehre im nationalen Alleingang würde die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen massiv benachteiligen. Ein solcher Schritt hätte erhebliche wettbewerbliche Verwerfungen zur Folge“, so Scheurle.
Nicht einfach übers Geld
„Rein fiskalische Maßnahmen werden keine Verbesserung für den Klimaschutz bringen, wenn nicht gleichzeigt in umweltfreundlichere Technologien und Kraftstoffe investiert wird“, äußerte sich Markus Wahl, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Wir brauchen einen Finanzierungskreislauf, in dem Einnahmen aus dem Luftverkehr effektiv der Weiterentwicklung in Richtung eines CO2-neutralen Luftverkehrs zugute kommen…“ Die Vereinigung Cockpit bekennt sich in einer eigenen Klimaschutz-Policy klar zu einem nachhaltigen und langfristig klimaneutralen Flugverkehr und schlägt konkrete Maßnahmen vor, u.A.:
- Einsparung von Emissionen durch effiziente Luftraumorganisation: Mit einem echten europäischen Luftraum (Single-European-Sky) und besserer Zuteilung des oberen Luftraums lassen sich zehn Prozent Emissionen einsparen, allein durch das Vermeiden von Umwegen und aufgrund der Möglichkeit, im oberen Luftraum treibstoffeffizienter zu fliegen.
- Förderung klimaneutraler Kraftstoffe mit Power-to-Liquid-Verfahren Seit 2011 werden in Deutschland jährlich 1,2 Mrd. Euro über die Luftverkehrsabgabe erhoben. Diese Sonderbelastung könnte in einem Finanzierungskreislauf die Förderung von Power-to-Liquid Kraftstoffen effektiv voranbringen.
Einnahmen aus diesen Abgaben müssen zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr eingesetzt werden. Markus Wahl weiter: „Ein nationaler Alleingang ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Er würde zu Abwanderungsbewegungen ins benachbarte europäische Ausland und zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die deutschen Fluggesellschaften führen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland und Arbeitsplätze in der Luftfahrt bedrohen.“
Technische Ansätze zur CO2-Reduktion
Im Hinblick auf eine CO2-Bepreisung setzt auch der BDL auf internationale Regelungen: „Für den Luftverkehr gibt es international abgestimmte Instrumente, die CO2-Emissionen wirksam bepreisen und reduzieren. Das vermeidet Wettbewerbsverzerrungen, wie sie nationale Alleingänge bei Steuern und Abgaben zwangsweise zur Folge haben.“ Für den innereuropäischen Luftverkehr sei das die Einbeziehung in den Europäischen Emissionshandel. Dadurch sei ein Mechanismus für die Reduzierung von CO2-Emissionen festgelegt. Für den internationalen Verkehr gebe es ab 2020 mit CORSIA ein auf UN-Ebene abgestimmtes Instrument zur CO2-Bepreisung.
„Vor dem Hintergrund der weltweit steigenden Nachfrage nach Luftverkehr brauchen wir wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Unser Ziel, Luftverkehr schadstoffärmer und auf lange Sicht sogar CO2-neutral zu gestalten, lässt sich aber nur durch weitere Investitionen in die Modernisierung der Flugzeugflotten und durch den Ersatz des fossilen durch einen regenerativen Kraftstoff erreichen“, so Prof. Scheurle. Es bedürfe einer Roadmap mit einem klar skizzierten Pfad für die Markteinführung strombasierter Kraftstoffe. Dabei sollten die Einnahmen aus der jetzigen Luftverkehrsteuer dafür genutzt werden, dass alternative Kraftstoffe zu wettbewerbsneutralen Preisen in den Markt gebracht werden.
Im Hinblick auf den innerdeutschen Verkehr unterstrich Prof. Scheurle, dass die Luftverkehrswirtschaft bereit sei, mehr Luftverkehr auf die Schiene zu verlagern. Entscheidend für die Verkehrsmittelwahl der Passagiere sei jedoch weniger der Ticketpreis sondern die Reisezeit. Die durchschnittlichen Preise für innerdeutsche Flugtickets seien mit 160 Euro bereits viereinhalb Mal so hoch wie innerdeutsche Fernbahnpreise. Die Erfahrung zeige, dass die Passagiere immer dann auf die Bahn umsteigen, wenn die Reisezeit die Dauer von rund drei Stunden nicht überschreitet.
Auch die Bundesregierung bestätige in einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass ihr keine Kenntnisse vorliegen würden, zu welchen Verlagerungseffekten zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße und Luftverkehr eine Anhebung der Luftverkehrsteuer führen würde. Steuerliche Lenkungsmaßnahmen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie international koordiniert und wettbewerbsneutral stattfinden, kann man den Piloten wie Branchenvertretern entnehmen. Das wäre im Falle einer erneuten deutschen Insellösung nicht der Fall. Ob sich die deutsche Regierung auf den Schutz der eigenen Wettbewerbsfähigkeit einlässt, ist offen.
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