Vorfeld A am Köln Bonn Airport: Vorbereitung der Planfeststellung

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Der bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor. Der reagiert damit auf eine geänderte Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember vorigen Jahres. Dieses hatte nach Klagen von zwei -Anwohnern die Nutzung des Vorfeld-Teilstücks für den Flugbetrieb bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Bei der Fläche handelt es sich um sechs Parkpositionen für auf dem Vorfeld A, die 2007 fertiggestellt wurden. Die Erweiterung des Vorfeldes A hatte der Flughafen im Jahr 2007 beim Landesverkehrsministerium beantragt.

Die Genehmigungsbehörde hatte auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage festgestellt, dass ein Planfeststellungsverfahren dafür nicht notwendig ist. „Wir möchten diese Fläche wieder für den normalen Flugbetrieb nutzen können und gleichzeitig Rechtssicherheit auf der Grundlage der neuen Rechtslage herstellen“, begründet Flughafenchef Michael Garvens die Entscheidung für ein Planfeststellungsverfahren. Der Flughafen-Aufsichtsrat wird darüber noch im Juni final entscheiden. Im nächsten Schritt stellt der die erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Gutachten zusammen, um voraussichtlich Mitte 2016 den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorfeld A beim NRW-Verkehrsministerium einreichen zu können.