Der Flughafen Köln/Bonn hat den Zugriff auf einen Auszug aus seinem Notfallplan, der vorübergehend öffentlich zugänglich war, auf den Servern des Flughafens entfernt. Die Ursache, warum dieser Zugriff möglich war, wird seitens des Flughafens intensiv geprüft. Bei dem Dokument handelte es sich nicht um den detaillierten Notfallplan des Flughafens, sondern nur um einen Auszug daraus, der allgemeine Informationen beinhaltete, um das Zusammenwirken der wesentlichen Nutzer im Notfall zu gewährleisten. Der Flughafen bedauert, dass der Auszug aus dem Notfallplan öffentlich zugänglich war und wird alle wesentlichen Fragen mit Hochdruck klären.
Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über einen detaillierteren Notfallplan, der nur einem sehr kleinen Personenkreis zugänglich ist. Darüber hinaus gibt es einen Auszug aus diesem Notfallplan für wesentliche Nutzer des Flughafens, der lediglich allgemeine Informationen beinhaltet, um das Zusammenwirken der wesentlichen Nutzer im Notfall zu gewährleisten.
Dieser Auszug beinhaltet keine detaillierten Prozesse oder sensible Informationen zu Maßnahmen im Notfall. Die dort aufgeführten Rufnummern sind öffentlich. Der Flughafen Köln/Bonn ist laut Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW verpflichtet, einen solchen Auszug aus dem Notfallplan vorzuhalten und zugänglich zu machen. Bei dem öffentlich gewordenen Dokument handelt es sich lediglich um diesen Auszug aus dem Notfallplan.
Der Flughafen Köln/Bonn hat die Ursache für den zeitweisen öffentlichen Zugang zu allgemeinen Informationen in Notfällen ermittelt. Grund für die öffentliche Verfügbarkeit eines internen Dokuments im Internet war die fehlerhafte Anwendung des internen Redaktionssystems. Der Flughafen hat sichergestellt, dass eine solche fehlerhafte Anwendung künftig ausgeschlossen ist. Der Notfallplan des Flughafens bleibt weiterhin gültig.
Keine einsatztaktischen Details betroffen
In dem Dokument, das zwischenzeitlich über das Internet auffindbar war, sind allgemeine Handlungsanweisungen und grundsätzliche Verhaltensregeln für die Mitarbeiter des Flughafens und aller ansässigen Unternehmen sowie Dienststellen in Notfällen enthalten. Es ist auch im Intranet des Flughafens veröffentlicht. Der Auszug aus dem Notfallplan beinhaltet keine einsatztaktischen Detailmaßnahmen zum Verhalten in Notfällen.
Ob der Notfallplan durch den zeitweisen öffentlichen Zugang überarbeitet werden muss, wird im Auftrag des Flughafens durch einen unabhängigen Gutachter geprüft. Der Flughafen überprüft außerdem seine IT-Prozesse, organisatorische Abläufe und Verantwortlichkeiten.
Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über Notfallpläne für verschiedenste Szenarien. In die Abläufe eingebunden sind staatliche Behörden, Unternehmen am Flughafen und weitere Stellen.